Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 7. November 2008 die neue Mauthöhenverordnung beschlossen. Damit sind zum 1. Januar 2009 neue, wesentlich höhere Mautsätze in Kraft getreten. Ja nach Schadstoffklasse sind die Mautsätze zwischen 40,8 Prozent und 89 Prozent angestiegen!
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Seit dem 1. Januar 2005 ist die Nutzung des deutschen Autobahnnetzes für Lkw ab 12 Tonnen kostenpflichtig
Das Mautsystem in Deutschland ist nach vielen Querelen und mehreren gescheiterten Anläufen am 1. Januar 2005 in Betrieb gesetzt worden. Seit diesem Datum wird jeder Autobahnkilometer abgerechnet.
Die wichtigsten Punkte zur Maut: | - Nach Erteilung der vorläufigen Betriebserlaubnis durch das Bundesamt für Güterverkehr ist das deutsche Mautsystem am 1. Januar 2005 in Betrieb genommen worden.
- Die Autobahngebühr beträgt je nach Schadstoffklasse und Achszahl bis zum 31.12.2008 zwischen 10 und 15,5 Cent pro Kilometer. Ab dem 1. Januar 2009 steigen die Mautsätze gravierend an.
- Die Maut wird fällig für alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen. Dabei ist das tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges im beladenen oder unbeladenen Zustand unerheblich. Entscheidend ist das eingetragene zGG des Einzelfahrzeuges, resp. das addierte zGG der Fahrzeugkombination.
- Bei einer Weiterberechnung der Maut ist zusätzlich Mehrwertsteuer zu berechnen. Die rechtliche Begründung: Die Maut ist kein durchlaufender Posten. Die Spediteure haben nicht lediglich die Funktion einer in den Zahlungsverkehr eingeschalteten Mittelsperson (§ 10 Absatz 1 Satz 5 UStG, Abschnitt 152 Absatz 1 UStR). Damit ist bei Weiterbelastung Mehrwertsteuer zu berechnen und abzuführen.
- Der Straßenverkehrswirtschaft entstehen außer reinen Mautgebühr erhebliche zusätzliche Kosten für Einrüstung der Fahrzeuge, Anpassung der EDV, höheren Dispositionsaufwand, Finanzierungskosten, Bürgschaften, etc.
- Der Bund erzielt mit der Maut Einnahmen in Höhe von weit über 3 Milliarden Euro im Jahr. Davon fließt faktisch nur ein Teil in die Straßenverkehrsinfrastruktur, denn im gleichen Maß wie dem Verkehrshaushalt die Maut zugerechnet wird, wird der aus allgemeinen Steuermitteln fiannzierte Anteil gekürzt!
- Da die meisten Fahrzeuge auch Transporte in europäische Ausland durchführen müssen, bleiben die Kosten für die Eurovignette bestehen. Die Eurovignettenpflicht besteht weiterhin in Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark und Schweden.
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Links zur Autobahnmaut: |
- BAG - Informationen des Bundesamtes für Güterverkehr
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